Wird ein neues Auto bei einem Unfall erheblich beschädigt, steht dem Eigentümer der volle Kaufpreis zu – aber nur, wenn er sich mit dem Geld auch wirklich einen gleichwertigen Neuwagen anschafft. Anders sei eine Entschädigung, die den Reparaturaufwand übersteige, nicht zu rechtfertigen, entschied de
Dieser Artikel (ID: 1330798) ist am 21.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).