Fehlt ein Arbeitnehmer an einem Tag seines Arbeitsverhältnisses unentschuldigt, rechtfertigt das keine fristlose Kündigung. In der Regel sind erst eine Arbeitsaufforderung und eine Abmahnung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit zwei Tagen besteht. Auf ein entspreche
Dieser Artikel (ID: 1330795) ist am 21.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).