Was die neue Pendlerpauschale bringt

von Redaktion

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Diese Entlastung erfolgt im Rahmen des Klimapaketes, das an anderer Stelle Belastungen bringt – durch die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Dadurch wird unter anderem Benzin teurer.

Allerdings kommen nicht alle Pendler in den Genuss der höheren Sätze. „Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Erst ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Das entlastet vorwiegend Autofahrer, weil sie statistisch die längeren Arbeitswege haben.

Die Pendlerpauschale kann für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg zusammen.

Wie sich die höheren Sätze auszahlen

Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31. Dezember 2026. „Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine Entfernung zur Arbeitsstelle von 35 Kilometern und sucht er diese 210 Mal im Jahr auf, ergeben sich in 2021 fast 160 Euro höhere Werbungskosten als 2020“, rechnet Rauhöft vor. Im Jahr 2024 werden sie in dem Fall noch mal um rund 95 Euro stiegen. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsweg bis zu 20 Kilometer beträgt, ergeben sich keine höheren Werbungskosten.

Ab 2021 gilt eine Mobilitätsprämie

Neu ist ab 2021 zudem, dass auch Arbeitnehmer von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. „Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen“, erklärt Rauhöft. Den steuerlichen Vorteil durch die höhere Pendlerpauschale, der sich bei einem steuerzahlenden Arbeitnehmer ergeben würde, erhalten diese Arbeitnehmer als Prämie ausgezahlt.

„Wenn der Arbeitnehmer mit dem 35 Kilometer Arbeitsweg und den 210 Fahrten zur Arbeit keine steuerliche Wirkung mit der Pendlerpauschale erzielt, weil er ein zu geringes Einkommen hat, kann er eine Mobilitätsprämie von 154,35 Euro erhalten“, rechnet Rauhöft vor. Die Mobilitätsprämie wird genauso wie die Pendlerpauschale beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Berechnungen zur Pendlerpauschale

Hier ein paar Beispielrechnungen, die zeigen, wie sich die neue Regelung ab nächstem Jahr lohnt.

2020: 210 Fahrten x 35 km x 0,30 Euro = 2205 Euro

2021: 210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro + 15 km x 0,35 Euro = 2362,50 Euro

Differenz = 157,50 Euro

2024: 210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro + 15 km x 0,38 Euro = 2457,00 Euro

Differenz zu 2021: 94,50 Euro

Berechnung Mobilitätsprämie 2021:

210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro = 1260 Euro (normale Pendlerpauschale, übersteigt bereits Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro, Voraussetzung für die Mobilitätsprämie ab 21. Kilometer)

210 Fahrten x 15 km x 0,35 Euro = 1102,50 Euro (erhöhte Pendlerpauschale) 1102,50 Euro x 0,14 (14 Prozent; Eingangssteuersatz) = 154,35 Euro

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