REISERECHT

Thomas-Cook-Kunden müssen handeln

von Redaktion

Viele Kunden, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, konnten diese aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr antreten. Etliche Geschädigte bekamen ihre Kosten nicht erstattet. Die Bundesregierung hat daraufhin beschlossen, den Schaden zu ersetzen, und bietet Ausgleichszahlungen an. „Betroffene müssen sich dafür auf einem bereitgestellten Portal anmelden“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Bis zum 15. November kann man sich noch eintragen. Online sind Angaben, Belege und Erklärungen zu übermitteln. Anhand dieser Dokumente prüft der Bund, ob Kosten erstattet werden. Damit Verbraucher einen Ausgleich erhalten, müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter zuvor angemeldet haben. Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/Thomas-Cook. Bei Fragen bietet die Verbraucherzentrale Bayern (kostenpflichtig) persönliche Beratung nach Termin an. Die Adressen der örtlichen Beratungsstellen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.  mm

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