LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Klausel notfalls umformulieren
Wir gehen zwar davon aus, dass die Formulierung „mit“ in dem Entwurf entsprechend der mündlichen Zusage des Bauträgers auch „einschließlich“ der Ver- und Entsorgungsleitungen bedeutet. Bestehen Ihrerseits jedoch Zweifel hierüber, klären Sie diesen Punkt vor Vertragsunterzeichnung mit den Beteiligten