Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion hat der Europäische Gerichtshof die Verbraucher in der EU gestärkt. Nach einem Urteil trägt der Kunde nicht das Risiko für Zahlungen, die vorgenommen werden, nachdem er das Abhandenkommen einer Karte bei der Bank gemeldet hat. Diese könne
Dieser Artikel (ID: 1342363) ist am 12.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).