Privatpatient – rechnet sich das?

von Redaktion

VON MAIK HEITMANN

Gutverdienende Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (damit sind regelmäßige Jahreseinkünfte von mehr als 62 550 Euro gemeint) kommen irgendwann an den Punkt, zu überlegen, ob sie bei der privaten Konkurrenz nicht besser aufgehoben sind. Welche Kriterien sprechen dagegen? Dies sind die wichtigsten Punkte im Wettkampf der Systeme.

. Geltungsbereich

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schützt in der Bundesrepublik und in den meisten europäischen Ländern – mit Zuzahlungen, wie sie dort gelten. Die Private Krankenversicherung (PKV) erstreckt sich auf Europa, weltweit auf bis zu drei Monate (je nach Gesellschaft).

. Beiträge

Die Beiträge richten sich in der GKV nach dem Verdienst. Im Jahr 2020 werden bis zu 4687,50 Euro monatlich (das ist die Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt. Der Höchstbeitrag beim einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent beträgt kassenübergreifend 684,38 Euro plus Zusatzbeitrag, den die Kasse individuell erhebt (aktuell im Durchschnitt 1,1 Prozent). Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Gesamtbeitrags. In der PKV kommt es auf den Tarif, das Geschlecht, das Lebensalter sowie den Gesundheitszustand beim Eintritt an. Der Arbeitgeber bezuschusst ebenfalls – bis zur Hälfte des gesetzlichen Beitrags.

. Elternzeit In Elternzeit besteht in der GKV für Pflichtversicherte Beitragsfreiheit – in der PKV läuft der volle Beitrag weiter.

. Rentner Als Rentner sinkt der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend der geringeren Einkünfte in der GKV – in der PKV geht ab Rentenbeginn der volle Beitrag zu Lasten des Rentners.

. Familienversicherung Ledige zahlen in der PKV regelmäßig weniger. Doch ein Lediger, der sich von der GKV losgesagt hat, und dann eine Familie gründet, muss wissen: In der PKV werden auch für Frau und Kinder Beiträge fällig. Und: Eine Rückkehr aus der PKV in die GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der GKV sind Familienmitglieder mit einem regelmäßigen Einkommen von bis zu 455 Euro im Monat kostenfrei mitversichert (für Minijobbende: 450 Euro), in der PKV werden Extrabeiträge fällig.

. Risikozuschläge In der GKV gibt es Zuschläge für bestimmte Risiken nicht. Die PKV setzt sie bei „wesentlicher Abweichung vom durchschnittlichen Risiko der Altersgruppe“ fest – allerdings nur zu Beginn der Versicherung.

. Selbstbehalt Selbstbehalt-Tarife gibt es auch bei den gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten. Das sind die so genannten Bonusprogramme. In der PKV ist der Selbstbehalt schon immer ein wichtiges Element. Das ist der Eigenanteil im Versicherungsfall; er kann als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart werden. Grundsätzlich gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger ist der Beitrag für den gewählten Tarif. Die Selbstbeteiligung darf pro Jahr und Person 5000 Euro nicht übersteigen.

. Beitragsrückzahlungen In der PKV ist Standard, dass Teile der Beiträge rückerstattet werden.. Sie sind dann möglich, wenn ein Jahr lang Leistungen nicht beansprucht worden sind. Die GKV darf dieses Kostendämpfungsinstrument auch einsetzen.

. Beitragsbefreiung Versicherungsschutz ohne Beiträge gibt es nur für GKV-Mitglieder – das aber unter Umständen jahrelang, etwa während des Bezugs von Kranken-, Erziehungs- oder Mutterschaftsgeld, Übergangs- sowie Verletztengeld. Die Beitragszahlung PKV-Versicherter läuft stets voll weiter.

. Zuzahlungen Leistungen werden den GKV-Versicherten im Regelfall ohne Arztrechnung zur Verfügung gestellt (Ausnahmen: Zahnersatz, Kieferorthopädie und bei Kostenerstattung). Bei etlichen Leistungen sind aber Zuzahlungen fällig, zum Beispiel bei Arzneien, Fahrkosten, Heilmitteln, Kuren, im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. In der PKV richten sich Leistungsumfang und -dauer nach dem Tarif. Normalerweise sind hier Rechnungen vorzufinanzieren. Arzneien kosten ein GKV-Mitglied pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die PKV erstattet je nach Tarif ganz oder prozentual.

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