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Scheidung: Was bekommt Ex-Ehefrau?

von Redaktion

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehegatte Alleineigentümer von Vermögen, das er auf seinen Namen anschaffte oder das er geschenkt oder vererbt bekam. Erst bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung, Tod oder Ehevertrag) kommt es zu einem Ausgleich. Zugewinn jedes Ehegatten ist sein Vermögen bei Beendigung der Ehe (Endvermögen) abzüglich des Vermögens bei Beginn der Ehe (Anfangsvermögen).

Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn erzielt hat, ist in Höhe der Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehegatten ausgleichspflichtig. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe sind dabei wie Anfangsvermögen zu behandeln. Sie unterliegen dem Zugewinnausgleich also nur insofern, als ein Wertzuwachs entstanden ist.

War die Eigentumswohnung Ihres Sohnes im Zeitpunkt der Schenkung beispielsweise 100 000 Euro wert (Anfangsvermögen) und wäre sie bei einer Scheidung 130 000 Euro wert (Endvermögen), wäre der Zugewinn daraus somit 30 000 Euro. Haben in diesem Beispiel die Ehegatten keinen sonstigen Zugewinn erzielt, hätte die Frau einen Zugewinnausgleichsanspruch von 15 000 Euro gegen Ihren Sohn.

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