Behinderte können früher in Rente

von Redaktion

Zwei bis fünf Jahre früher in Rente. Für viele Betroffene ist die Altersrente für Schwerbehinderte ein Segen. Nutzen können diese Rente Versicherte, die alt genug sind, auf 35 Versicherungsjahre kommen und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen. Das berichtet die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“.

In der Januar-Ausgabe rechnen die Finanztester vor, wie hoch die Abschläge ausfallen, wenn eine schwerbehinderte Person früher in Rente geht. Wichtigster Tipp: Weil es Monate dauern kann, bis der Schwerbehindertenausweis zugestellt wird, sollte man diesen rechtzeitig beantragen.

Zwei Jahre früher ohne Abschlag

Die Altersrente für Schwerbehinderte ermöglicht es Versicherten, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, ohne dass dabei Abschläge anfallen. Nehmen Schwerbehinderte Abschläge in Kauf, können sie sich bis zu fünf Jahren vor der allgemeinen Regelaltersgrenze zur Ruhe setzen. Da die Altersgrenzen für den Rentenstart bis zum Jahrgang 1964 kontinuierlich ansteigen, hängt es vom Geburtsjahr ab, wann der Ruhestand starten kann.

Ein Beispiel: Fritz Kahmann lebt in Köln. Er ist Durchschnittsverdiener, geboren am 10. Januar 1960. Die allgemeine Altersgrenze liegt für ihn bei 66 Jahren und vier Monaten. Da er schwerbehindert ist, kann er zwei Jahre früher abschlagsfrei gehen – mit 64 Jahren und vier Monaten. Seine abschlagsfreie Rente würde zum 1. Juni 2024 starten.

Ist ihm das zu lang, kann er bis zu weiteren drei Jahren früher seine Rente beziehen, wenn er die Abschläge bei der Rentenhöhe finanziell verkraftet. Sein frühester Rentenstart wäre also mit 61 Jahren und vier Monaten. Konkret: am 1. Juni 2021. Er käme dann genau auf 35 Versicherungsjahre. Schwerbehinderte können also bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Wie sich das auf Ihre Rente auswirken kann, zeigt die Grafik.

Vor dem Rentenantrag rechnen

Ein so früher Ruhestand würde die Rente im Fall Kahmann deutlich senken. Die Finanztester haben errechnet, dass seine Auszahlung fünf Jahre vor der allgemeinen Altersgrenze nach heutigen Werten 301 Euro niedriger ausfallen würde. Er bekäme nur 1067 Euro monatlich statt 1368 Euro (siehe Grafik).

Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen reißen die Abschläge für drei Jahre ein Loch ins Renteneinkommen. Pro Monat vorzeitiger Schwerbehindertenrente zieht die Rentenkasse 0,3 Prozent von der eigentlichen Rentenzahlung ab. Bei einem um drei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn betragen die Abschläge 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3). Zu den Abschlägen kommen noch die fehlenden Einzahlungen für insgesamt fünf Jahre. Denn Versicherte, die in Rente sind, zahlen keine Rentenbeiträge, sammeln also auch keine Rentenpunkte mehr auf ihrem Konto.

Auch auf die Rentenpunkte achten

So kommt es, dass selbst bei einem abschlagsfreien Start in die Schwerbehindertenrente die Zahlungen geringer ausfallen. Zwei Jahre weniger Einzahlung reduzieren die monatliche Rente bei Kahmann nach heutigen Werten um fast 69 Euro.

Eine niedrigere Rente durch frühen Rentenbeginn heißt aber nicht, dass Versicherte zwangsläufig Rentenverluste machen. Die Rendite steht auf einem anderen Blatt. Denn fünf Jahre früher in Rente heißt fünf Jahre längerer Rentenbezug. In dieser Zeit hätte Kahmann nach derzeitigen Werten bereits mehr als 64 000 Euro Rente erhalten. Es würde sehr lange dauern, bevor er das Geld bei einem Renteneintritt mit 66 Jahren und vier Monaten durch die höhere Rentenzahlung kompensiert hätte.

Versicherten, die mit dem früheren Wegfall des Arbeitseinkommens und der niedrigeren monatlichen Rentenzahlung nicht über die Runden kommen, bringen die Renditeabwägungen allerdings nichts.

Zuschlag durch Grundrente

Schwerbehinderte Personen, die unterdurchschnittlich verdient und deshalb eine niedrige Rente haben, können ab 2021 von der Grundrente profitieren. Sie ist ein Rentenzuschlag für Menschen, die lange gearbeitet, aber nur zwischen 30 und 80 Prozent des bundesweiten Durchschnitts verdient haben (höchstens 40 551 Euro im Jahr 2020). Die gesetzliche Rentenversicherung prüft und zahlt automatisch. Das könne sich aber bis Ende 2022 hinziehen, so die Behörde.

Die Versorgungsämter der Länder und Kommunen stellen den Schwerbehindertenausweis aus. Für die Rente muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 betragen. In manchen Fällen befristet das Amt den Schwerbehindertenausweis auif einige Jahre. Liegt die Befristung nach dem geplanten Rentenstart, hat das keine Auswirkungen auf eine einmal zugesagte Rente.

Betroffene wenden sich möglichst früh an die gesetzliche Rentenversicherung (Telefon 0 800 / 10 00 48 00). Bei Streitigkeiten können Sozialverbände wie VdK (vdk.de) und SoVD (SoVD.de) helfen. Allerdings werden dort nur Mitglieder beraten. Auch Rentenberater oder Sozialrechtsanwälte helfen. Tipp: Vorher nach den Kosten fragen.

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