Ein Tickethändler muss nicht nur den Preis der Karten, sondern auch Vorverkaufsgebühren für ein wegen Corona abgesagtes Konzert zurückerstatten. Das entschied das Landgericht im oberbayerischen Traunstein. In dem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengten einstweiligen Verfügungsv
Dieser Artikel (ID: 1357796) ist am 11.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).