Sportvereine können Umsätze aus Dienstleistungen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Wie es in einer Entscheidung vom Donnerstag heißt, räumt eine EU-Vorschrift zum Umsatzsteuererlass den Mitgliedstaaten einen gewissen Ermessensspiel
Dieser Artikel (ID: 1357795) ist am 11.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).