Biber Privatsache

Schäden durch Biber an Häusern können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof befand. Im konkreten Fall wollten die Bewohner eines Einfamilienhauses Kosten von 4000 Euro von der Steuer absetzen. Ihr Haus g

Montag, 15. September 2025

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