Schäden durch Biber an Häusern können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof befand. Im konkreten Fall wollten die Bewohner eines Einfamilienhauses Kosten von 4000 Euro von der Steuer absetzen. Ihr Haus g
Dieser Artikel (ID: 1362028) ist am 18.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).