Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk betreibt und ihre Mitglieder mit Wärme beliefert, fällt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dafür Mehrwertsteuer an. Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie widerspreche Ausnahmeregelungen des deutschen Umsatzsteuerg
Dieser Artikel (ID: 1362027) ist am 18.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).