LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer bezahlt den Tierarzt?

von Redaktion

In dieser Sache kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen. Weil Tiere von Natur aus unberechenbar sind und zu instinktgesteuertem selbstständigem Verhalten neigen, geht von ihnen eine Gefahr aus. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen deshalb diejenigen, die als Tierhalter ihre Umwelt dieser Tiergefahr aussetzen, dafür einstehen müssen, wenn sich eine solche Gefahr verwirklicht. In Ihrem Fall ist der Schaden dadurch entstanden, dass sich die von zwei Hunden ausgehenden Tiergefahren verwirklicht haben. Die von ihrem Hund ausgegangenen und auf den Corgi eingewirkten Reize stellen nämlich auch eine typische Tiergefahr dar. Bei der notwendigen Abwägung der mitgewirkten Schadensursachen ist zu berücksichtigen, dass von einem nicht angeleinten Hund eine weitaus größere Gefahr ausgeht als von einem Hund, der angeleint ist. Sie müssten also damit rechnen, dass Ihnen ein Gericht weit weniger als die Hälfte des eingetretenen Schadens zuspricht. Denkbar wäre sogar eine Klageabweisung – erst recht, wenn Leinenzwang gegolten hätte.

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