Hartz-IV-Bezieher, die umziehen müssen, können unter bestimmten Umständen vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für das Umzugsunternehmen verlangen. Wegen der Corona-Pandemie brauchen sie den Umzug derzeit nicht einfach mit „studentischen Hilfskräften“ zu organisieren. Daher müsse das Jobcenter für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem konkreten Fall (Az.: S 30 AS 4219/20 ER). Die Durchführung eines Umzugs mit Studenten sei wegen der derzeitigen Infektionsgefahr unzumutbar, wenn wie in diesem Fall kein Umzug in Eigenregie möglich ist, entschied das Gericht zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin.