Krankenkassen müssen Behandlungen nicht bezahlen, die eine Heilpraktikerin in einem Naturheilzentrum durchführt. Das gilt auch, wenn ein Patient bereits lange eine chronische Erschöpfung zeigt und sich nach einer erfolglosen Arztsuche dort behandeln lässt. Dies entschied das Landessozialgericht Nied
Dieser Artikel (ID: 1384089) ist am 03.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).