LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Bäume in den Himmel wachsen
In Bayern müssen Bäume und Hecken nach dem Gesetz einen Abstand von mindestens einem halben Meter zu der Grundstücksgrenze einhalten. Bei einem Abstand von einem halben bis zwei Metern zur Grundstücksgrenze dürfen dann die Bäume und Hecken schon nach den zivilrechtlichen Vorschriften maximal zwei Me