Es gibt drei Arten der Autoversicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes angemeldete Auto nötig. Sie kommt für Schäden auf, die man als Fahrer anderen zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug gibt es die Kaskoversicherung. Beim Teilkaskoschutz sind beispielsweise Diebstahl des Autos und Unwetterschäden versichert. Die Vollkaskoversicherung geht noch darüber hinaus und zahlt auch Reparaturen am eigenen Pkw, wenn man selbst den Unfall verursacht hat, und bei Schäden durch Vandalismus. Doch Autoversicherungen decken nicht alle Fälle. Wer sich in falscher Sicherheit wiegt, muss unter Umständen draufzahlen. Was Autofahrer wissen sollten, hat die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Heft „Finanztest“ zusammengefasst.
Mitfahrer
Werden durch einen Verkehrsunfall Menschen verletzt, zahlt ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das gilt, wenn die Verletzten im Auto des Verursachers oder in einem anderen Fahrzeug saßen. Auch für Ehepartner und Kinder übernimmt sie die Kosten. Lediglich für den Unfallverursacher selbst bezahlt dessen Haftpflichtversicherung nicht. Für ihn ist daher die Option „Fahrerschutz“ als Teil seiner Kfz-Haftpflichtpolice sinnvoll.
Da Mitfahrer fast immer abgesichert sind, ist die Insassenunfallversicherung aus Sicht der Stiftung Warentest überflüssig. Es gibt Ausnahmen, in denen sie nützlich wäre: etwa, wenn ein Fußgänger einen Unfall auslöst und keine Privathaftpflichtversicherung und auch kein ausreichend großes Vermögen hat oder wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht. Da die Versicherungssumme meist unter den Verletzten aufgeteilt wird, erhalten sie allerdings oft nur eine geringe Leistung.
Deckungssumme
Große Unfälle können in die Millionen gehen, deshalb ist eine ausreichend hohe Deckungssumme wichtig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Fahrer bei anderen Personen oder an Gegenständen verursacht hat. Dafür ist gesetzlich eine Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Für Personenschäden beträgt sie 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden liegt sie bei 1,22 Millionen Euro. Wir empfehlen höhere Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro, wobei pro geschädigter Person meist eine Grenze von 15 Millionen Euro gilt. In vielen Tarifen sind die höheren Deckungssummen bereits Standard oder können gegen einen geringen Aufpreis vereinbart werden.
Diebstahl
Viele glauben, Navigationsgeräte und Gepäck im Auto sind mitversichert. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist nur der Diebstahl des Fahrzeugs selbst oder von bestimmten Fahrzeugteilen versichert. Navigations- und Multimediasysteme, die fest verbaut sind, gelten als Fahrzeugteile und werden bei Diebstahl ersetzt. Allerdings zahlt die Versicherung oft nur den Zeitwert und nicht den Neupreis. Nicht versichert sind mobile Navigationssysteme oder Smartphones. Sie sind auch ohne das Auto verwendbar, weshalb die Autoversicherung nicht zahlt, wenn sie jemand stiehlt. Das gilt auch für Gepäck und sonstige persönliche Gegenstände. In den Versicherungsbedingungen gibt es eine Liste des versicherten Zubehörs, die teilweise gegen Aufpreis erweitert werden kann.
Wer mobile Gegenstände gegen Diebstahl aus dem Auto versichern möchte, tut dies am besten mit einer Hausratversicherung. Sie kommt in der Regel für Diebstahl von Hausrat auf, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Wertsachen wie Schmuck oder Portemonnaies sollten Sie dennoch nicht offen liegen lassen. Das kann als grob fahrlässig gelten.
E-Auto
Wer ein Elektroauto anschafft, sollte genau prüfen, was die Kaskoversicherung abdeckt. Besonders der Akku ist bei E-Autos teuer und die Kosten sollten durch die Versicherung gut gedeckt sein, am besten mit einem fünfstelligen Betrag oder bis zur Höhe des Neuwerts. Einige Versicherungen ersetzen auch gestohlene Ladekabel oder Schäden an der Wallbox, die zu Hause dem schnelleren Laden dient. Eine Übersicht, welche Leistungen einzelne Tarife enthalten, bietet „Finanztest“ kostenlos online (test.de/e-auto-versicherung).
Falls der Strom mal nicht bis zur nächsten Ladesäule reichen sollte, ist oft Abschleppen nötig. Mit einem Schutzbrief übernimmt die Versicherung die Kosten. Allerdings umfassen nicht alle Tarife diese Option.
Zusatzkilometer
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn Autobesitzer deutlich mehr Kilometer pro Jahr fahren als bei der Versicherung angegeben. Das bedeutet aber nicht, dass bei der Abfrage eine Fantasiezahl genannt werden darf. Wer im Laufe eines Jahres bemerkt, dass er seinen Wagen deutlich mehr bewegen wird als ursprünglich gedacht, sollte das der Versicherung melden. Eine absichtlich zu niedrig angegebene Fahrleistung, um Geld zu sparen, kann später teuer werden.
Erhält der Versicherer Kenntnis davon, kann er den Differenzbetrag und unter Umständen eine Strafzahlung fordern. Auch ein bei Versicherungsbeginn zu hoch angegebener Kilometerstand eines Gebrauchtwagens kann ärgerliche Folgen haben. Wird das Auto gestohlen, fällt die Erstattung unter Umständen geringer aus. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen für die nachgemeldeten Kilometer keine Nachzahlung. Ist die Fahrstrecke im Jahr deutlich geringer ausgefallen als erwartet, erstatten einige Versicherungsgesellschaften einen Teil des Beitrags.
Unfall mit Tieren
Ob die Versicherung in solchen Fällen zahlt – da kommt es aufs Kleingedruckte an. Eine Kollision mit Tieren ist in Kaskoverträgen versichert. Häufig ist die Leistung jedoch auf Haarwild beschränkt. Laut Bundesjagdgesetz fallen unter anderem Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Dachse und sogar Seehunde darunter. Ziegen, Hunde, Kühe, Waschbären und Eichhörnchen zählen nicht dazu. Damit Unfälle mit ihnen abgedeckt sind, muss in den Versicherungsbedingungen „alle Tiere“ stehen.
Fremder Fahrer
Die Versicherung greift auch, wenn sich beispielsweise eine Freundin oder ein Verwandter das Auto leiht und der Fahrzeughalter das nicht der Versicherung meldet. Bei einem Unfall tritt die Haftpflichtversicherung trotzdem für die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer ein. Besteht auch eine Vollkaskoversicherung, übernimmt sie meist auch dann die Schäden am eigenen Auto, wenn der Ausleiher den Unfall verursacht hat.
Eine finanzielle Folge hat die Fahrt durch eine nicht gemeldete Person aber in aller Regel. Erfährt die Versicherung davon, verlangt sie nachträglich den Beitrag, der fällig geworden wäre, wenn der Versicherte von Anfang an den korrekten Fahrerkreis angegeben hätte. Wenn Kunden bewusst geschummelt haben, können Versicherer Strafzahlungen verlangen.
Geplante Fahrten einer anderen Person sollten der Versicherung also vorab gemeldet werden. Bei manchen Anbietern ist das problemlos und ohne Zusatzkosten möglich. Andere Versicherer verlangen dafür einen Aufpreis.