Wer angesichts der Pandemie und möglicher Einschränkungen vor Ort seinen Pauschalurlaub doch nicht antreten möchte, sollte nicht vorschnell kündigen. Sonst besteht das Risiko, dass unnötige Stornierungsgebühren anfallen. „Man sollte nie zu früh stornieren, sondern erst etwa vier bis fünf Wochen vor
Dieser Artikel (ID: 1398232) ist am 27.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39).