Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz bekommen haben, so Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, allerdings steigt dadurch
Dieser Artikel (ID: 1398235) ist am 27.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39).