STEUERN

Vorsicht bei Kurzarbeit

Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz bekommen haben, so Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, allerdings steigt dadurch

Freitag, 12. September 2025

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