LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Das Testament ist ungültig

Gertraud H.: „Ich habe mit meinem verstorbenen Ex-Mann zwei Söhne. In seinem Testament hat er Folgendes verfügt: Sein Haus (600 000 Euro) bekommt Sohn M. (keine Kinder) mit der Auflage, das Haus den beiden Kindern von Sohn H. zu vererben. Vom Geldkonto (etwa 100 000 Euro) bekommt jeder Sohn die Hälf

Dienstag, 16. September 2025

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