Bonus von der Krankenkasse

von Redaktion

Seit Jahresbeginn bieten viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ein neues Bonusprogramm für Vorsorge und Prävention. Die Stiftung Warentest hat im April-Heft von „Finanztest“ 71 Krankenkassen daraufhin untersucht. Das Ergebnis: 50 Krankenkassen haben bereits auf das neue Bonusprogramm umgestellt, Früherkennung und Zahnvorsorge bringen Versicherten jetzt leichter einen Geldbonus.

21 Krankenkassen bieten noch das bisherige Programm. Wie viel es für welche Maßnahme gibt, entscheidet weiterhin jede Kasse selbst. Einige Kassen stellen noch um, darunter große Kassen wie die Techniker. Andere wiederum sehen keinen Bedarf für eine Änderung, darunter zum Beispiel einige AOK. Bei der AOK Bayern gibt es zudem nur Sachleistungen. Gesetzlich Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse nach den jeweils geltenden Bonusprogrammen erkundigen.

Gesetzesänderung

Die Änderung geht auf das Masernschutzgesetz zurück. Ziel war, dass mehr Menschen Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Die Kassen unterscheiden die Bereiche Vorsorge und Prävention.

Vorsorge

Den schnellen Bonus, meist zehn Euro, gibt es für Vorsorgemaßnahmen wie Krebsfrüherkennung oder Schutzimpfungen. Für eine Gesundheitsuntersuchung zum Beispiel bei der Barmer gibt es neun Euro, ebenso für ein Hautkrebs-Screening und die Zahnvorsorge – das sind zusammen 27 Euro. Die Pronova zahlt für die erste Vorsorgemaßnahme zehn Euro, doch für jede weitere erhöht sich der Bonus. Wer drei Angebote wahrnimmt, erhält schon 60 Euro. Die Viactiv zahlt 50 Euro, wenn Versicherte alle geforderten Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Je nach Alter kann eine für den Bonus genügen.

Prävention

Auch im Bereich Prävention können Versicherte punkten. Dabei geht es um verhaltensbezogene Maßnahmen wie Sportkurse, Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Nachweis über einen Body-Mass-Index oder einen Blutdruck im Normbereich bringen zusätzlich Prämien.

Anmeldung

Am Bonusprogramm kann nur teilnehmen, wer angemeldet ist. Oft geht das schon elektronisch über die App der Krankenkasse. Dann muss manchmal nur das Datum der Untersuchung und der Name des Arztes eingegeben werden, manchmal müssen auch zusätzliche Dokumente eingescannt werden. Ansonsten kommt ein Bonusheft per Post oder kann als Download ausgedruckt werden. Es bietet Platz für die Stempel nach dem Arztbesuch ähnlich dem Bonusheft für den Zahnarzt. Schaden kann eine Anmeldung nicht, meint „Finanztest“, vor allem wenn sie per App quasi nebenbei geht.

Laufzeit

Die Bonusprogramme laufen meistens über ein Jahr. Das heißt, wenn sich die Laufzeit nicht automatisch verlängert, muss man sich auch jedes Jahr neu anmelden. Rückwirkend kann man meistens nichts einreichen.

Viele Kassen bieten auch an, den Bonus zweckgebunden für Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung, Brillen oder einen Fitnesstracker einzusetzen. Dann wird die Geldprämie oft verdoppelt. Das kann sich zum Beispiel für Versicherte lohnen, die ansonsten kein Geld für eine professionelle Zahnreinigung von ihrer Kasse bekommen. Sie müssen dann die Rechnung für die Gesundheitsleistung bei ihrer Kasse einreichen.

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