LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Brauchen wir einen Verwaltervertrag?

Benötigt die Bank für die Kontoführung eine Eigentümerliste, so dürfen und müssen Sie sie unter Umständen auch der Bank übergeben. Wichtig ist jedoch, dass Sie die betroffenen Eigentümer hierüber vorab informieren. Insbesondere muss den Eigentümern mitgeteilt werden, welche Daten der Bank übergeben