Wer eine Immobilie kauft, sollte sich das Gebäude genau anschauen. Denn ein Verkäufer ist zwar verpflichtet, auf Umstände hinzuweisen, die die Kaufentscheidung beeinflussen können. Allerdings liegt keine Pflicht vor, einen Mangel zu offenbaren, wenn der Käufer diesen bei einer gewöhnlichen Besichtig
Dieser Artikel (ID: 1407418) ist am 17.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).