Seit Dienstagabend ist es amtlich: Die Bremer Greensill Bank ist pleite. Das Bremer Amtsgericht hat nicht nur das Insolvenzverfahren eingeleite, sondern die Finanzaufsicht Bafin hat auch den Entschädigungsfall festgestellt. Damit ist klar: Privatanleger, die Geld bei Greensill geparkt haben, werden entschädigt, zum einen bis zu einer Grenze von 100 000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung, darüber hinaus mit knapp 75 Millionen Euro durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Schon innerhalb von sieben Arbeitstagen sollen die nach Angaben des Verbandes rund 22 000 Anleger entschädigt werden. Sie müssten selbst nicht aktiv werden, sondern würden jetzt angeschrieben. „Wir brauchen dann nur ihre Kontonummer, dann wird das Geld samt Zinsen bis einschließlich 16. März überwiesen“, sagt ein BdB-Sprecher.
Die 1998 per Gesetz etablierte Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), eine Tochter des BdB, sichert Einlagen bis 100 000 Euro ab. Finanziert wird sie durch Beiträge der Institute. Darüber hinaus steht der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB gerade, bei Greensill mit einem Betrag von exakt 74,964 Millionen Euro pro Kunde. In der Vergangenheit seien in ähnlichen Fällen alle zu 100 Prozent entschädigt worden, heißt es beim BdB. Rund 13 in Deutschland tätige Banken zahlen in den Einlagensicherungsfonds ein. Auch die Greensill Bank hatte das getan.
Allerdings beteiligen sich Online-Institute wie N26, Flatex oder die Solarisbank nicht an der freiwilligen Einlagensicherung. Hier sind nur Beträge bis 100 000 Euro geschützt. ROLF OBERTREIS