Wenn der Sparvertrag bislang noch nicht gekündigt wurde, haben Sie als Erbin und Inhaberin des Sparbuchs auch nach den vielen Jahren noch einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Allerdings besteht wenig Hoffnung, diesen erfolgreich durchsetzen zu können.
Die DSK-Bank (Deutsche Spar- und Kreditbank) wird im Bankenverzeichnis der Deutschen Bundesbank nicht mehr aufgeführt. Die Rechtsnachfolgerin Berliner Bank besteht ebenfalls nicht mehr. Gegen wen könnten Sie den Anspruch nun richten? Selbst wenn sich das weitere Schicksal der Bank mit Hilfe unserer Aufsichtsbehörde Bafin ermitteln lässt, wird eine Klage gegen die Bank am Ende der Kette kaum erfolgreich sein. Die Gefahr, dass sie als unschlüssig zurückgewiesen wird, ist jedenfalls sehr hoch.