„Die Mütter tragen die Last der Pandemie“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks, unter dessen Dach über 70 Kliniken auf Kuraufenthalte für Mütter und ihre Kinder spezialisiert sind. Homeschooling, Homeoffice, fehlende Planbarkeit – in vielen Familien stemmen die Mütter die Mehrbelastung der Pandemie alleine. „Sie fühlen sich erschöpft, ausgebrannt, überfordert“, hat Schilling erfahren. Viele haben Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur oder eine reine Mütterkur – etwa, weil sie ständige Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Verspannungen, Angstzustände haben. Bei diesen Symptomen, die mit einer chronischen Überlastung in Verbindung stehen, sollten Mütter schnell handeln: Die Kliniken können aufgrund der Pandemie nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen anbieten – es gibt Wartelisten. Wer jetzt einen Antrag stellt, erhält oft erst im Herbst einen Platz.
Die Kur
In den Kliniken erhalten Frauen einen individuellen Behandlungsplan, der neben psychosozialen Einzel- und Gruppengesprächen auch Physio- und Entspannungstherapien umfasst und eine Kinderbetreuung einschließt. Kinder bis zu zwölf Jahren, im Ausnahmefall bis 14 Jahren, können mit zur Kur kommen, die in der Regel drei Wochen dauert. Es gibt auch Vater-Kind-Kuren, doch die sind in der Minderzahl: Während 47 000 Mütter im Jahr Kuren in den Kliniken des Müttergenesungswerks machen, sind es nur 2100 Väter. Für eine Mutter-Kind-Kur muss man sich keinen Urlaub nehmen. „Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, sagt Schilling.
Voraussetzung
Eine Mutter-Kind-Kur steht grundsätzlich Müttern mit Kindern bis zu 18 Jahren offen, die noch zu Hause leben. Bei der Beurteilung, ob eine Kur infrage kommt, geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter. Meist kommen mehrere Beschwerden zusammen, die sich aus den Belastungen des Familienalltags und der Mutterrolle ergeben. Dazu gehören Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sowie psychische Belastungen wie depressive Verstimmungen und Schlaf- oder Angststörungen. Eine Auszeit von Familie und Alltag muss medizinisch angezeigt sein.
Kosten
Die Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Die Patientin hat aber Zuzahlungen zu leisten, und zwar zehn Euro am Tag. Eine dreiwöchige Auszeit beläuft sich also auf 220 Euro, Kinder sind zuzahlungsfrei. Handelt es sich um eine Rehamaßnahme, übernimmt die Kasse auch die Fahrtkosten, bei Vorsorgemaßnahmen muss man einen Eigenanteil von zehn Prozent tragen. Einplanen muss man ein Taschengeld für Freizeitaktivitäten.
Antrag
Erste Anlaufstelle für eine Mutter-Kind-Kur sind Beratungsstellen. Im Mittelpunkt steht das Angebot der Wohlfahrtsverbände, die unter dem Dach des Müttergenesungswerks zusammenarbeiten – dazu gehört die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder die Caritas. Hier werden die Indikationen für eine Kur und die Bedürfnisse der Mütter genau erfasst, der Schwerpunkt der Kurmaßnahme besprochen und geklärt, welche Einrichtung infrage kommt. Abgefragt wird ebenso, ob das Kind eventuell Krankheits- oder Verhaltenssymptome zeigt, die man mitbehandeln könnte. Im zweiten Schritt geht es zum behandelnden Arzt, der den Antrag ausfüllt. „Dabei ist Sorgfalt gefragt“, sagt Schilling. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Kur detailliert begründen. Als Patient sollte man prüften, ob wirklich alle Diagnosen und Therapien genau aufgelistet sind. Auch Nebendiagnosen, wie die Belastung durch Alleinerziehen, Arbeitslosigkeit und finanzielle Notlagen, sollten nicht fehlen. Für die Kasse muss sich ein umfassendes und detailliertes Beschwerdebild ergeben.
Klinikwahl
Den Schwerpunkt des Angebots an Kurkliniken bilden die über 70 Einrichtungen im Verbund des Müttergenesungswerks. Auch andere Anbieter betreiben Einrichtungen, etwa der Deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. oder die Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken, die zu den privatwirtschaftlichen Anbietern zählen. Besonders gefragt sind Kuren an Nord- und Ostsee, doch auch im Allgäu gibt es viele Angebote. Einige Krankenkassen haben auch Verträge mit Kliniken geschlossen und bieten hier Plätze für ihre Versicherten an. „Grundsätzlich gilt das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten“, sagt Schilling.
Mehr Informationen
Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 22. April. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Mutter-Kind-Kur“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken uns eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de