LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Supervermächtnis könnte die Lösung sein

Das Gesetz will solche Vorbehalte, wie Sie sie gerne wünschen, eigentlich vermeiden. Es heißt deshalb in § 2065 BGB: „Der Erblasser kann die Bestimmung einer Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen“. Der Gesetzgeber

Samstag, 20. Dezember 2025

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