LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gibt es nachträglich Pflegegeld?

von Redaktion

Eine Anerkennung für die Zeiten im Jahr 1990 dürfte leider unmöglich sein. Die soziale Pflegeversicherung wurde erst am 1. Januar 1995 eingeführt. Zuvor waren Pflegetätigkeiten zwar praktisch durchaus gegeben, jedoch rechtlich nur unzureichend geregelt. Insbesondere der Begriff der Pflegebedürftigkeit, also wer überhaupt als pflegebedürftig anzusehen ist, war nicht normiert. Aufgrund des sich hieraus ergebenden Nachweisproblems (Pflegegrad?) können Zeiten vor dem 1. Januar 1995 in aller Regel nicht rentensteigernd berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat bislang noch keine Regelung entsprechender Alt-Fälle in Erwägung gezogen.

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