Homeoffice oder Fahrtkosten

von Redaktion

Arbeitgeber sind in Corona-Zeiten angehalten, für ihre Mitarbeiter die Arbeit von zu Hause aus, wo immer es geht, möglich zu machen. Für Arbeitstage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde, können Beschäftigte die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig zu beachten: „Ein gleichzeitiger Ansatz der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale oder Reisekosten für einzelne Tage ist nicht möglich“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das heißt: Wer von zu Hause arbeitet und am selben Tag auch in den Betrieb fährt, kann für diesen Tag nur die Entfernungspauschale geltend machen.  dpa

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