Selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld. Der sogenannte Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich, erklärt der Verband Privater Bauherren. Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle. Ob jemand Anspruch hat, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit. Gezahlt wird der Lastenzuschuss nicht nur für die laufende Finanzierung. Bei der Belastung mit berücksichtigt werden auch eine Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die Grundsteuer sowie Verwaltungskosten.