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22. April 2021
VON MAIK HEITMANN
Die Stiftung Warentest klärt über 13 Irrtümer im deutschen Arbeitsrecht auf.
Irrtum1
Bei Vorstellungsgespräch muss man stets die Wahrheit sagen.
Nein. Bei unzulässigen Fragen nicht. So geht die Privat- und Intimsphäre von potenziellen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern die Ar
Dieser Artikel (ID: 1425628) ist am 22.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).