Mieterhaushalte können künftig selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen haben wollen oder nicht. Der Bundestag beschloss gestern das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – danach sollen TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr vom Vermieter abgeschlossen und auf die Nebenko
Dieser Artikel (ID: 1426789) ist am 23.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).