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Testament entscheidet nicht über Steuer
Das Finanzamt bemisst die Erbschaftsteuer nicht nach Angaben im Testament, sondern nach der tatsächlichen Bereicherung des Erben am Todestag. Im Testament vorgegebene Wertangaben sind für das Finanzamt nicht bindend, gleichgültig, ob das Testament eigenhändig oder beim Notar errichtet wurde. Der Wer