Wer liest sich Allgemeine Geschäftsbedingungen durch? In manchen stecken Klauseln, die bei Änderungen keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden nötig machen. Das geht so nicht, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
Durch alle Instanzen hatten sich Verbraucherschützer gegen
Dieser Artikel (ID: 1428842) ist am 28.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).