REISERECHT

Flugportal muss Endpreis anzeigen

von Redaktion

Es ist zwar geltendes Recht, wird aber immer wieder missachtet: Flugportale im Internet müssen während der Buchung des Nutzers stets den Endpreis für das angefragte Ticket anzeigen. Doch nicht jeder Anbieter hält sich daran. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Leipzig (Az.: 05 O 184/19), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam macht.

Die Verbraucherschützer waren die Kläger in diesem Verfahren. In dem Fall bekamen die Nutzer auf der Webseite des Portals einen Flugpreis ausgewiesen, der bei der Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte galt. Dabei war laut einem mit Sternchen versehenen Hinweis ein Rabatt von 14,99 Euro eingerechnet. Entschied sich der Reisende am Ende der Buchung aber für eine andere gängige Kreditkarte, verteuerte sich der Endpreis um diese 14,99 Euro. Das Landgericht gab dem Kläger Recht: Der Hinweis darauf, dass der angezeigte Preis einen Sonderrabatt enthält, reiche nicht aus.

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