Das Eigenheim altersgerecht umbauen oder ein komfor- tables Wohnmobil kaufen – vielen Senioren fehlt dazu das nötige Geld. Als Wohnungseigentümer verfügen sie zwar oft über viel Kapital, doch das steckt im Eigenheim fest. Mit der Verrentung ihrer Immobilie können sie das Vermögen flüssig machen, ohne die eigenen vier Wände verlassen zu müssen. Welche Modelle gibt es und worauf sollte man achten?
Leibrente
Wer keine Erben hat oder nichts vererben möchte, weil die Kinder gut versorgt sind, kann sein Haus zu Lebzeiten verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Allerdings sollten Interessenten mindestens 70 Jahre alt sein. Man entscheidet sich für eine monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination von beidem. Ein Paar, bei dem der jüngere Partner 75 Jahre alt ist, kann mit einer monatlichen Rente von rund 2000 Euro rechnen, wenn sie ein gut erhaltenes Haus im Wert von 600 000 Euro verrenten.
Während der Anbieter „Meine Wohnrente“ einen Immobilienwert von mindestens 250 000 Euro erwartet, gibt es so etwas bei anderen seriösen Anbietern wie Stiftung Liebenau und Deutsche Leibrenten nicht. Alle übernehmen nach dem Kauf auch die Kosten der Instandhaltung.
Es gibt auch Makler, die zwischen Kaufinteressenten und Hausbesitzern vermitteln. Dafür wird eine Provision fällig, die die Rente oder Einmalzahlung schmälert. Bieten sie nur den Einmalbetrag an und dessen Umwandlung in eine Sofortrente, kassieren sie die doppelte Provision.
Vorgehensweise
Wer sein Eigentum verrenten will, sollte mehrere Angebote einholen. Die Höhe des Einmalbetrages oder der Rente wird vor allem von zwei Faktoren bestimmt: der Lebenserwartung und dem Wert der Immobilie. Verbraucher sollten immer auf ein Wertgutachten eines zertifizierten Gutachters bestehen. Dessen Kosten übernimmt das Unternehmen, mit dem man den Vertrag abschließt, und reduziert so die Summe, die zur Verrentung zur Verfügung steht. Ratsam ist, verschiedene Angebote zu vergleichen. Und vor der Unterschrift sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt sich den Vertrag genau ansehen. Eine Hilfestellung bietet der Immobilien-Renten-Rechner von Biallo unter immorente.biallo.de.
Nießbrauch
Bei der Verrentung auf Nießbrauchbasis erhalten Rentner neben dem Verkaufserlös ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht für ihre Immobilie. Sie können also weiterhin in ihrer Wohnung oder ihrem Haus bleiben und dürfen zusätzlich – zum Beispiel beim Umzug in eine Seniorenresidenz – das Objekt vermieten und die Einkünfte aus der Vermietung lebenslang nutzen.
Darlehensregelung
Wer als Rentner sein Haus nicht verkaufen will und einen größeren Finanzbedarf hat, beißt bei vielen Banken und Sparkassen auf Granit, wenn es um die Kreditvergabe geht. Aber nicht bei allen. Die Allianz Versicherung bietet das Produkt „Bestager“ an. Zu moderaten Konditionen können Verbraucher bis zu 40 Prozent des Verkehrswertes als Kredit erhalten.
Der Clou: Sie zahlen nur die Zinsen und kommen so auf eine geringe monatliche Belastung. Die Tilgung können die Erben übernehmen. Ähnlich gestrickt sind die Offerten von immer mehr Volks- und Raiffeisenbanken wie der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg oder der VR Bank München-Land, die im Großraum München aktiv sind.
Teilverkauf
Schließlich bieten auch immer mehr Unternehmen das Modell Teilkauf an. Je nach Anbieter kann man seine Immobilie bis zur Hälfte versilbern. „Wie hoch dieser Anteil ist, legt der Eigentümer anhand des gewünschten Auszahlungsbetrags fest“, erklärt Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers Liquid Home. Der Verkäufer erhält sofort Geld, kann weiterhin die Immobilie bewohnen und hat ein Rückkaufsrecht wie seine Erben. Als Gegenleistung fließt an den Teilaufkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt, im oben genannten Beispielfall 375 Euro beziehungsweise rund drei Prozent.
Positiv: Eigentümer profitieren weiterhin von der Wertsteigerung ihrer Immobilie. Aber: Im Vergleich zum Darlehen ist diese Lösung teurer, zumal einem beim Kredit die ganze Immobilie erhalten bleibt. Fallen größere Reparaturen an, muss der alte Eigentümer diese allein bezahlen. Verbraucherschützer Niels Nauhauser warnt daher: „Vorsicht, es gibt viele Fallstricke.“
Mehr Informationen
zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis zum 17. Juni 2021. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Immobilienrente“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de