Pfand bereitet BGH-Richtern Kopfzerbrechen

von Redaktion

Auf Getränkeflaschen wird meist ein Pfand fällig. Aber ist das Pfand im Werbeprospekt eines Getränkehändlers im Preis schon mit drin? Bisher weisen es viele Händler separat aus. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bezweifeln allerdings, dass das seine Richtigkeit hat, wie sich in einer Verhandlung gestern herausstellte (Az. I ZR 135/20). Der BGH hatte schon in den 1990er-Jahren entschieden, dass das Pfand im Preis enthalten sein muss. Die Sache ist aber komplizierter: Denn diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch EU-Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nie angepasst. Wann der BGH ein Urteil verkündet, stand gestern noch nicht fest. Foto: Imago

Artikel 4 von 5