Hilfen beim beruflichen Neustart

von Redaktion

VON MAIK HEITMANN

Die Gründe für einen beruflichen Neustart sind vielfältig. Sei es die 40-jährige Altenpflegerin, deren Rücken nicht mehr mitspielt. Oder der 28 Jahre alte Physiotherapeut, der aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann. Gesundheitliche Einschränkungen können den Arbeitsplatz kosten.

Wer sich nach Krankheit oder einem Unfall beruflich neu orientieren muss, der kann sich an die Berufsförderungswerke wenden. Dort sitzen Experten für die Rückkehr in den Beruf. Mit einer gezielten und individuellen beruflichen Rehabilitation unterstützen sie Betroffene auf dem Weg zurück in das Arbeitsleben.

Berufsförderungswerke sind außerbetriebliche Bildungseinrichtungen in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Sie sind spezialisiert auf die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen, die ihre vorangegangene Berufstätigkeit wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht weiter ausüben können. Die Maßnahmen werden als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) erbracht. Die Kosten übernehmen die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit.

Anspruch

Wer nach einem Unfall oder einer Erkrankung körperlich, psychisch, geistig oder sinnesbeeinträchtigt nicht mehr den bisherigen Beruf ausüben kann, der hat Anspruch auf eine die berufliche Rehabilitation. Ziel ist es, die Menschen dauerhaft zurück ins Arbeitsleben zu holen – auch bei chronischer Krankheit oder Beeinträchtigung.

Die gesetzliche Grundlage für die berufliche Rehabilitation bildet das Sozialgesetzbuch. Mögliche Leistungen dabei sind zum Beispiel Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen. Die Berufsförderungswerke gelten als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Ausbildung

Im Gegensatz zu den meisten regulären Berufsausbildungen dauert eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk nicht drei, sondern nur zwei Jahre. Die Ausbildung findet im Berufsförderungswerk statt – es gibt dort keine Trennung zwischen Betrieb und Berufsschule. Die Rehabilitanden führen darüber hinaus berufsbezogene Praktika in wohnortnahen Betrieben durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Netzplan, auf dem bundesweit 28 Berufsförderungswerke mit knapp 100 Standorten zu finden sind. Davon sind beispielsweise sechs Werke auf bestimmte Behinderungen spezialisiert. In der Region gibt es Stellen in Weilheim, Rosenheim, München, Traunstein und Mühldorf.

Antrag

Wer eine berufliche Rehabilitation in Anspruch nehmen will, der muss bei einem Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag) stellen. Ob die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation vorliegen, wird im Einzelfall entschieden. Rehabilitationsträger sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungen. Unter www.zweite-chance.info steht, wie der Antrag aussehen muss und welcher Reha-Träger verantwortlich ist.

Leistungen

Je nach Voraussetzungen und Möglichkeiten bewilligt der Reha-Träger individuelle Maßnahmen. Dazu gehören Maßnahmen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes wie zum Beispiel die Umsetzung im Betrieb, der Einsatz technischer Hilfen und persönlicher Hilfsmittel oder arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen.

Weiterhin gibt es Maßnahmen zur Unterstützung bei der Vermittlung eines neuen, eventuell behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie unterstützende Maßnahmen wie Kraftfahrzeug-, Wohnungs- oder Haushaltshilfen. Außerdem gibt es Maßnahmen zur Qualifizierung bis hin zum Erlernen eines völlig neuen Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss. Alle Infos zu den Berufsförderungswerken bundesweit gibt es unter www.bv-bfw.de. Arbeitgeber können für die bedarfsgerechte Qualifizierung von Fachkräften an die Berufsförderungswerke herantreten.

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