Handyvertrag kann länger als 24 Monate laufen

von Redaktion

Ein Handyvertrag kann unter bestimmten Umständen länger laufen als 24 Monate. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (Aktenzeichen 6 U 160/20). Dabei ging es um einen Mann, der den Vertrag seines Vaters übernommen hatte und fünf Monate vor Vertragsende ein neues Papier unterschrieb. Dafür bekam er ein neues Smartphone. Der Vertrag mit einem geänderten Tarif bei der Deutschen Telekom lief also ab Vertragsunterschrift 29 Monate lang. Das war dem Kunden zu lang. Für ihn klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband, aus dessen Sicht es sich um einen Neuvertrag handelte, der nicht länger als 24 Monate laufen dürfe. Das Gericht wertete die Unterschrift aber als Verlängerung des alten Vertrags, der noch fünf Monate lief. Der Kunde habe in den Unterlagen ausdrücklich einer Vertragsverlängerung zugestimmt und die Möglichkeit bekommen, ein Handy zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, so die Richter. Laut Gesetz dürfen Handyverträge nur maximal 24 Monate laufen. Eine vorzeitige Verlängerung kann nach Auffassung des Gerichts aber eine längere Laufzeit nach sich ziehen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, damit ist in dieser Angelegenheit so gut wie sicher das letzte Wort gesprochen.  dpa

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