Rentenpfändung: Höhere Freigrenze

von Redaktion

Wer Schulden hat, kann schnell an sein persönliches finanzielles Limit kommen. Werden offene Rechnungen oder Raten dann nicht mehr beglichen, können Gläubiger das Einkommen pfänden lassen. Das gilt auch für Renten. Betroffenen bleibt bald ein wenig mehr Geld: Zum 1. Juli 2021 werden die geltenden Pfändungsfreigrenzen angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Der Freibetrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Ist kein Unterhalt zu zahlen, ist ein monatliches Einkommen bis unter 1260 Euro von einer Pfändung ausgeschlossen. Bei einer monatlichen Rente von rund 1300 Euro können beispielsweise nur rund 33 Euro im Monat gepfändet werden.

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