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Gift in Instantnudeln Maskenverweigerung Kündigungsgrund

von Redaktion

Die Firma Panasia ruft ein Gericht mit Instantnudeln wegen eines giftigen Inhaltsstoffes zurück. Im Gewürzpulver der „Ramen Rabokki“ der Marke Paldo seien Rückstände des hochgiftigen Stoffes 2-Chlorethanol gefunden worden, so das Unternehmen. Betroffen seien Instantnudeln mit Mindesthaltbarkeitsdatum 27.02.2022.

Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet und Kundenkontakt hat, muss auf Anordnung Maske tragen. Das kann der Arbeitgeber vorschreiben. Wenn sich Beschäftigte strikt dagegen wehren, riskieren sie eine Kündigung, wie ein Urteil (Az. 11 Ca 10390/20) des Arbeitsgerichts Cottbus zeigt, auf das der Bund-Verlag hinweist. Konkret ging es um den Fall einer Logopädin, die die einzige Angestellte in einer logopädischen Praxis war. Sie weigerte sich mehrmals, bei Therapiestunden eine Maske zu tragen. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber fristgerecht. Die Logopädin klagte, hatte aber vor Gericht keinen Erfolg. Laut Gericht ist die Kündigung wirksam. Die Klägerin hatte zwar mehrere Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorgelegt. Die ließ das Gericht aber ebenfalls nicht gelten. Selbst wenn das Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht geeignet gewesen wäre, hätte auch das ein Kündigungsgrund sein können – weil es schlicht keine Einsatzmöglichkeit mehr für die Logopädin im Betrieb gegeben hätte.

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