Laut dem ersten und wichtigsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal haben betroffene Kläger Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Sie können ihr Auto zurückgeben und bekommen ihr Geld wieder. Die gefahrenen Kilometer werden allerdings mit dem Kaufpreis verrechnet. Und jeder Fall ist anders. Gestern ging es vor dem Bundesgerichtshof um Schadenersatz für Leasing-Kunden. Ergebnis:
Leasing Diesel-Kläger, die ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Auto geleast haben, bekommen nicht die geleisteten Raten zurück. Anders als beim Autokauf gibt es hier keinen Anlass für Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Beim Leasing erwerbe man das Recht, ein Auto für eine bestimmte Zeit zu fahren. Sei die Nutzung über die vereinbarte Dauer uneingeschränkt möglich gewesen, habe der Kunde den Vorteil, für den er bezahlt habe, voll realisieren können. Eine Ausnahme ist für den BGH höchstens denkbar, wenn von vornherein die spätere Übernahme des Autos vereinbart wurde. Über diese Konstellation war aber nicht zu entscheiden (Az. VII ZR 192/20).
Diese weiteren Spezialfragen waren bereits zuvor entschieden: Später Kauf Wer sein Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft hat, geht leer aus. Eine Arglosigkeit, die VW hätte ausnutzen können, ist hier nicht mehr gegeben. Für Autos der Konzernmarken Audi, Skoda und Seat gelten dieselben Regeln.
Software-Update Das verpflichtende Update, mit dem die Betrugssoftware deaktiviert wurde, ist keine neue unzulässige Abschalteinrichtung. Allein deswegen gibt es keinen Schadenersatz. Vielfahrer Wenn jemand die geschätzte Laufleistung seines Autos voll ausgeschöpft hat, bleibt vom Schadenersatz nichts übrig. Der finanzielle Schaden ist durch die Nutzung vollständig ausgeglichen.
Keine Deliktzinsen Erfolgreichen Klägern muss Volkswagen den Kaufpreis nicht noch rückwirkend verzinsen. Die Kunden hätten für ihr Geld ein voll nutzbares Auto bekommen, so der BGH.
Ratenkauf Zum Schadenersatz gehören auch Extra-Kosten für eine Ratenfinanzierung wie Darlehenszinsen. VW muss getäuschte Kunden grundsätzlich so stellen, als ob sie das Auto nie gekauft hätten.
„Kleiner Schadenersatz“ Wer sein Auto behalten will, hat Anspruch auf Ausgleich des Minderwerts. Es wird bestimmt, welcher Betrag aus heutiger Sicht beim Kauf zu viel ausgegeben wurde. Dabei sind auch Vor- und Nachteile durch das Software-Update mit einzuberechnen.
Weiterverkauf Wenn jemand sein Auto weiterverkauft hat, ist der Schadenersatz-Anspruch nicht entfallen. Der Erlös wird mit den gefahrenen Kilometern vom Kaufpreis abgezogen. Eine sogenannte Wechselprämie vom Autohändler darf man ohne Abzüge behalten.
Verjährung Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Wer unzweifelhaft 2015 vom Dieselskandal wusste und erst 2019 oder später geklagt hat, geht leer aus. Allerdings dürfen Gerichte dies Klägern nicht allein wegen der breiten Medienberichterstattung unterstellen.
Konzernmarken Klagen gegen den Mutterkonzern VW sind erfolgversprechender als Klagen gegen eine Tochter wie Audi. Hier bräuchte es Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Abgasbetrug.