Die Ausschlagung eines Erbes ist in der Tat oft ein Mittel, um Erbschaftsteuer zu sparen, weil ein Erbfall übersprungen wird und so in Ihrem Fall das Vermögen der Mutter direkt bei Ihren beiden erwachsenen Söhnen landet. Allerdings ist zweierlei zu beachten: Zum einen die Ausschlagungsfrist, die nur 6 Wochen beträgt, und zum anderen darf die Ausschlagung natürlich nicht dazu führen, dass das Erbe in „falsche Hände“ gerät. Und hier wird es knifflig: Denn in Ihrem Fall kommen zwei Varianten in Betracht: Entweder führt die Ausschlagung, wie gewollt, dazu, dass das Erbe bei Ihren Söhnen landet, oder aber sie führt zur sogenannten Anwachsung, also dazu, dass die Nichte Alleinerbin wird. Bei dieser Entscheidung ist zunächst das Testament auszulegen, hierbei kann es auf kleinste Formulierungsdetails ankommen, weshalb Sie das Testament unbedingt durch einen Fachmann überprüfen lassen sollten, bevor Sie ausschlagen. Enthält das Testament allerdings keinerlei Anhaltspunkte, dann gibt es eine gesetzliche Regelung (§ 2069 des Bürgerlichen Gesetzbuches), die zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führt.
Nun zur steuerlichen Seite: Der Freibetrag jedes Enkelkindes beträgt 200 000 Euro, insgesamt haben Ihre beiden erwachsenen Söhne also einen Freibetrag von 200 000 Euro. Sie selbst haben einen Freibetrag von 400 000 Euro, diesen könnte man zudem auch noch ausnutzen, indem Sie gegen Abfindung ausschlagen. Auch dies bedarf fachmännischer Beratung.
Dass Sie Ihren Söhnen selbst bereits eine Immobilie übertragen haben, spielt für die Erbschaft nach Ihrer Mutter keine Rolle.