Ohne Testament profitieren in erster Linie Familienmitglieder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von der Erbschaft. Wenn die gesetzliche Erbfolge zur eigenen Nachlassplanung passt, muss man sich nicht zwingend mit dem Thema befassen. Wer aber von der gesetzlich
Dieser Artikel (ID: 1524207) ist am 13.10.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).