Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter in der Regel dulden. Allerdings müssen sie nicht in jedem Fall auch die daraus resultierende Mieterhöhung bezahlen. Bedeutet die Mieterhöhung nämlich für Mieter eine Härte, kann der Vermieter sie nicht durchsetzen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 64
Dieser Artikel (ID: 1539284) ist am 09.11.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).