LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Die Eigentumswohnung überlassen
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass es letztendlich Ihr Ziel ist, dass Ihre Tochter die Eigentumswohnung erbt und Ihre Lebensgefährtin bis zu ihrem Ableben ohne Mietzahlung in Ihrer Wohnung leben kann oder sogar ein Nießbrauchsrecht erhält. Mithin würden Sie Ihre Tochter zur Alleinerbin einsetzen und