Wärmedämmung darf über Grundstück ragen

Wer nachträglich seinen Altbau an der Grundstücksgrenze dämmt, darf damit ein klein wenig in den Garten des Nachbarn ragen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag anhand eines Kölner Nachbarschaftsstreits. Neubauten müssten allerdings so geplant sein, dass die Wärmedämmung in den Gren

Dienstag, 23. Dezember 2025

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