Erste Führerscheine werden ungültig

von Redaktion

Obwohl die Einführung des neuen EU-Führerscheins erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein soll, müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits sputen. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Damit bleiben Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nur noch zwei Monate Zeit. Danach sind die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 (Frist: 19. Januar 2023) dran (siehe Grafik).

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins, erklärt das Bundesverkehrsministerium.

Der Aufwand ist enorm

Viele Straßenverkehrsämter seien auf den Ansturm nicht vorbereitet: „So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können“, schreibt die Zeitschrift „auto motor und sport“. Weil der Aufwand immens ist und allein in Deutschland insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine erneuert werden müssen, erfolgt der Umtausch schrittweise.

Grundlage dafür ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Sichergestellt werden soll, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Gültigkeit künftig 15 Jahre

Neu am EU-Führerschein ist auch, dass dieser nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dies beuge Fälschungen zusätzlich vor. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung ist bei der Neubeantragung nicht vorgesehen. Schon jetzt müssen ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden.

Ziel des Staffelumtausches ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, denn ab da verlieren ja auch die seit 2013 ausgestellten ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Ein freiwilliger Umtausch von alten grauen oder rosa Lappen geht immer.

Umtausch kostet 25 Euro

Der Umtausch kostet je Vorgang den Angaben zufolge rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das erforderliche biometrische Passfoto. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Im Ausland droht noch größerer Ärger. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen.

Was man für den Tausch braucht

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle in der Stadtverwaltung, in München dem Kreisverwaltungsreferat oder dem Landratsamt. Dort erhält man die Antragsformulare, auch online zum Herunterladen. Diese schickt man dann mit den nötigen Unterlagen zurück an die Behörde. Erforderlich sind Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.

Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigt man für den Umtausch außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, erklärt der ADAC. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

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