Wer seine Wohnung zu einem günstigeren Mietpreis etwa an Verwandte vermietet, sollte zum Jahreswechsel die Miethöhe überprüfen. Denn die Höhe der Miete ist wichtig für den Werbungskostenabzug. Bis 2020 konnten nur dann sämtliche Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Miete mind
Dieser Artikel (ID: 1554366) ist am 07.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).